Mietsicherheit
Eine Barkaution kann in bar übergeben oder auf ein Vermieterkonto überwiesen werden. Dabei ist eine Zahlung in monatlichen Raten innerhalb von drei Monaten ab Beginn des Mietverhältnisses möglich. Eine weitere Form der Kaution ist die Verpfändung eines Sparbuchs oder Wertpapiere wie beispielsweise Aktien.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, hat der Vermieter eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme von seinem eigenen Vermögen getrennt anzulegen – bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Nach Beendigung des Mietverhältnisses können Sie die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist von drei bis sechs Monaten zurück fordern. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Vermieter sie verwenden, zum Beispiel um Schäden zu beheben oder unterlassene Schönheitsreparaturen auszuführen. Eine Mietbürgschaft bedeutet, dass ein Dritter, oftmals eine Bank, sich verpflichtet, für Verbindlichkeiten des Mieters aus dem Mietverhältnis bis zu einer vereinbarten Höhe einzustehen.
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