Mieterselbstauskunft: Man muss nicht alles preisgeben
Eine solche Mieterselbstauskunft kann unterschiedlich aussehen. Üblich ist in der Regel, dass bei einer Mieterselbstauskunft persönliche Daten wie Name, bisherige Adresse oder Arbeitgeber abgefragt werden. Diese Auskünfte dienen dem Vermieter zur Überprüfung, ob der Interessent auch tatsächlich seriös ist. Normal ist es bei einer Mieterselbstauskunft außerdem, die Höhe des Gehaltes anzugeben und eine Selbstauskunft der Schufa vorzulegen. Auch diese Angaben dienen dem Vermieter als Sicherheit. Denn anhand der Gehaltshöhe kann er unter anderem feststellen, dass der potentielle Mieter die Wohnung bezahlen kann. Ähnliches gilt für die Selbstauskunft der Schufa.
Doch obwohl eine Mieterselbstauskunft eine gewisse Schutzfunktion hat, treibt das Thema mitunter seltsame Blüten. Denn manche Vermieter fragen auch Dinge ab, die nicht relevant sind. Vor diesem Hintergrund sollte man sich über das Thema Mieterselbstauskunft bereits im Vorfeld gründlich informieren und die Beantwortung gewisser Fragen gegebenenfalls auch verweigern. So muss man dem Vermieter bei der Selbstauskunft beispielsweise keine Angaben über Freunde machen, und auch die Freizeitgestaltung sollte in der Regel nicht Gegenstand der Selbstauskunft sein. Wer sichergehen will, der findet zum Beispiel beim Mieterschutzbund Musterselbstauskünfte, anhand derer er sich informieren kann.
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