Mietrecht

Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter wird im Mietvertrag geregelt, damit Streit am besten gar nicht erst entsteht und die Freude am neuen Zuhause ungetrübt bleibt. Hier lesen Sie, worauf sie dabei besonders achten sollten:

Mietvertrag: Es gibt verschiedene Arten von Mietverträgen, aber eines haben fast alle gemeinsam: Sie enthalten ungültige Klauseln. Im Zweifelsfall sollte man den Mietvertrag immer mithilfe des örtlichen Mieterbunds prüfen. Hier können Sie erfahren, welche Arten von Mietverträgen es gibt und worauf Sie besonders achten sollten...

Nachmieter: Fast jeder kommt einmal in eine Situation, in der er vor Ende der Kündigungsfrist aus seinem Mietvertrag aussteigen möchte. Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten hilft gerade denjenigen nicht, die einen Kündigungsausschluss unterschrieben haben. Ein Ausweg bietet in diesem Fall die Nachmietersuche ? doch sie ist nicht grundsätzlich zulässig.

Haustiere: Haustiere sind unser ein und alles ? aber leider sehr oft der Grund für Streit zwischen Mieter, Vermieter und Nachbarn. Was ist erlaubt, was kann verboten werden? Die wichtigsten Fakten rund um das "Streitthema Haustier" haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Garten-Mietrecht: Gerade im Sommer möchte man als Mieter nur ungern in der eigenen Wohnung hocken. Die wertvollen Sonnenstunden genießt man am liebsten im Grünen ? da kommt einem der Garten rund ums Haus gerade Recht. Doch hat man auch das Recht ihn zu nutzen und wenn ja, in welcher Form?

Ärger mit den Nachbarn: Rechtsstreitigkeiten mit den Nachbarn sind meist langwierig und ermüdend. Wenn alle Versuche einer außergerichtlichen Einigung jedoch scheitern, bleibt einem nur der Weg zum Gericht.

Mietrecht-Urteile 2011: Wer zu Miete wohnt, sollte sich zumindest ein wenig mit Mietrecht auskennen. Die neuesten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) im Bereich Mietrecht haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst.

Mietsicherheit: Eine Mietsicherheit wird für den Fall geleistet, dass der Mieter die Miete nicht bezahlt oder Schäden verursacht. Dies geschieht zum Beispiel, indem eine Barkaution an den Vermieter gezahlt wird oder indem eine Mietbürgschaft erbracht wird.

Nebenkosten: Grundsätzlich muss der Vermieter die Nebenkosten iSd. § 1 Betriebskostenverordnung (Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Reinigung, Versicherungen usw.) tragen. Abweichende Regelungen müssen im Mietvertrag festgehalten werden.  Mieter und Vermieter können vereinbaren, dass die Nebenkosten mit der Zahlung einer Nebenkostenpauschale als abgegolten gelten.

Schönheitsreparaturen: Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen sind verbreitet.  Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren und Anstreichen. Grundsätzlich ist es die Pflicht des Vermieters, derartige Renovierungsarbeiten durch zu führen. Aber diese Pflicht kann er auf den Mieter im Mietvertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen "abwälzen".

Kündigung: Die meisten Mietverhältnisse werden durch eine Kündigung beendet. Hilfreich ist es, zu wissen, in welcher Frist und unter welchen Umständen Sie das dürfen und wann ihr Vermieter das darf. Wenn Ihr Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, also unbefristet abgeschlossen wurde, dürfen Sie als Mieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen, somit immer fast drei Monate vor dem tatsächlichen Ende des Mietverhältnisses.

Untermiete: Untermiete ist die Weitervermietung der Wohnung durch den Mieter,  zum Beispiel in Form einer WG. Grundsätzlich darf der Mieter seine Wohnung ganz oder teilweise untervermieten, sofern der Vermieter zustimmt. Aber Achtung: Die Untervermietung ohne Erlaubnis kann auch zu einem Recht zur fristlosen Kündigung des Vermieters führen.

Mieterselbstauskunft: Mit der Mieterselbstauskunft holt der Vermieter genaue Angaben vom zukünftigen Mieter ein. Dazu zählen persönliche Daten, Wohnsitz und Arbeitgeber. Genauere Informationen und ein Musterexemplar stellt der Mieterschutzbund zur Verfügung.

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